Aufgaben und Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen handelt im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %, oder aber mindestens 30 % mit einer gewährten Gleichstellung, festgestellt wurde. Mit einem Grad der Behinderung von unter 50 % und keiner Gleichstellung gehört man nicht zum Kreis der Schwerbehinderten.

Die Schwerbehindertenvertretung steht für die Rechte der Schwerbehinderten im Sinne des SGB IX (Sozialgesetzbuch neun), aber auch für deren Pflichten ein.

Sie steht neben den Belangen von Schwerbehinderten, z. B. bei Bedarf für Gespräche des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), als auch für Hilfestellungen beim Ausfüllen eines Antrags auf Feststellung eines Grades der Behinderung zur Verfügung.

Bei Fragen erreichen Sie mich unter der u.a. Nummer.

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson, welche ebenfalls, wie der Personalrat und die Frauenbeauftragte, der Schweigepflicht unterliegt.


Ihr Ansprechpartner
Andreas Hillmann
Telefon (0421) 361-96276


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