Rechtsschutz – warum und wie funktioniert er?

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, eine ausgebliebene Beförderung, Streit um eine ausgeschriebene Stelle oder die Nichtanerkennung einer Behinderung – es gibt viele Gründe, warum es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen kann.
Gerade solche Situationen sind oft belastend, und viele scheuen den Schritt, ihre Rechte wahrzunehmen – aus Sorge, Nachteile zu erleiden.

Doch als Mitglied der DSTG Bremen steht man nicht allein da:
Wir bieten im Konfliktfall Rechtsschutz in dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.


Was bedeutet Rechtsschutz in der DSTG?

Der Rechtsschutz ist eine freiwillige satzungsgemäße Leistung unseres Dachverbandes, des Deutschen Beamtenbundes (dbb).
Die Rechtsschutzexpertinnen und -experten des dbb beraten in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen und vermitteln bei Bedarf anwaltliche Unterstützung.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Wird der Fall übernommen, trägt der dbb alle notwendigen Verfahrenskosten – von Anwaltsgebühren bis hin zu gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachten.
Oft lässt sich schon im Vorfeld eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.


Wie kann der Rechtsschutz beantragt werden?

Damit keine Fristen versäumt werden, sollte der Rechtsschutzantrag rechtzeitig gestellt werden.
DSTG-Mitglieder wenden sich dazu einfach an ihren DSTG-Verband, der den Kontakt zum zuständigen Dienstleistungszentrum des dbb herstellt.

📧 Kontakt: rechtsschutz@dstg-bremen.de
📄 Download: Rechtsschutzformular (.pdf)