Kategorie: Veröffentlichungen

Aktuelle Veröffentlichungen der DSTG Bremen – von Pressemitteilungen über Artikel und Stellungnahmen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere gewerkschaftliche Arbeit und wichtige Themen aus der Finanzverwaltung.

  • Beamte sollen in die Sozialversicherungen einzahlen

    Beamte sollen in die Sozialversicherungen einzahlen

    Bremen, 15.06.2026 – Mit seiner Forderung im Weser-Kurier, Beamte in die gesetzliche Sozialversicherung zu zwingen, rüttelt Bürgermeister Andreas Bovenschulte an den Grundfesten des deutschen Berufsbeamtentums. Die DSTG Bremen stellt unmissverständlich klar: Dieser Vorstoß ist mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes absolut unvereinbar und würde das bestehende Dienstrecht sprengen. Das Beamtenverhältnis ist kein normales Arbeitsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“, betont die DSTG Bremen. Ein zentraler Pfeiler dieses Systems ist das Alimentationsprinzip. Der Dienstherr verpflichtet sich, den Beamten sowie dessen Familie lebenslang – also auch im Ruhestand und im Krankheitsfall – angemessen zu alimentieren. Im Gegenzug verzichten Beamte auf fundamentale Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht. Die Einführung einer Renten- und Versicherungspflicht würde dieses historisch bewährte System der gegenseitigen Treue einseitig zerstören.

    „Wer glaubt, mit der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten die Sozialkassen zu sanieren, betreibt Augenwischerei auf Kosten der Steuerzahler“, erklärt der Landesvorsitzende der DSTG Bremen Thorsten Jurjahn. Das Kernproblem: Der Dienstherr Bremen müsste für jeden aktiven Beamten den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung von knapp 10 Prozent direkt aus dem laufenden Haushalt an die Rentenkasse abführen. Da Beamtenbezüge brutto für netto kalkuliert sind, müssten zudem die Bruttogehälter massiv angehoben werden, um das Nettoniveau und damit die verfassungsgemäße Alimentation zu sichern. Das bedeutet astronomische finanzielle Zusatzbelastungen für ein Bundesland, das ohnehin unter der Last der Haushaltsnotlage ächzt.

    Gleichzeitig verbleiben die bestehenden Pensionsverpflichtungen für die bereits im Ruhestand befindlichen Kolleginnen und Kollegen, sowie aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits aktive Beamte vollständig beim Land. Bremen müsste über Jahrzehnte hinweg eine immense Doppelbelastung tragen: die alten Pensionen zahlen und die neuen Rentenbeiträge abführen. Einspareffekte bei den Pensionen würden sich erst in 30 bis 40 Jahren bemerkbar machen.

    „Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich vom Senat nur noch als haushaltspolitische Verfügungsmasse missbraucht“, kritisiert Jurjahn. Die Attraktivität des Bremer Schuldienstes, der Polizei und der Steuerverwaltung ist im Bundesvergleich ohnehin im Keller. Bremen verliert im harten Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte immer mehr den Anschluss an die umliegenden Bundesländer. Wer qualifizierte Nachwuchskräfte für die Steuergerechtigkeit gewinnen will, darf sie nicht durch ständige Verschlechterungen und verfassungswidrige Alimentationspläne verprellen.

    Mit der vorgeschlagenen Zwangsversicherung wird die verfassungsgemäße Alimentation endgültig Makulatur. Die DSTG Bremen fordert ein sofortiges Ende der permanenten Provokationen gegen die eigene Belegschaft. Der Senat muss endlich ein klares Signal der Wertschätzung senden, anstatt das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in ihren Dienstherrn vollends zu zerstören. Weitere Protestmaßnahmen behält sich die Gewerkschaft ausdrücklich vor.

  • Eskalation in Potsdam: TdL verweigert weiterhin Angebot – Streiks werden massiv ausgeweitet

    Eskalation in Potsdam: TdL verweigert weiterhin Angebot – Streiks werden massiv ausgeweitet

    Auch die zweite Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist ohne Ergebnis geblieben. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) legte am 16. Januar 2026 erneut kein abschlussfähiges Angebot vor, was auf Seiten der Gewerkschaften für deutliche Kritik und eine Verschärfung des Arbeitskampfes sorgt.

    Verhandlungen stehen vor dem Scheitern: Der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Volker Geyer bilanzierte die Gespräche in Potsdam als enttäuschend. Ziel der Gewerkschaften sei es gewesen, einen konkreten Einigungskorridor für die finale Runde im Februar zu erarbeiten. Dies sei am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. „Wenn die TdL in der dritten Runde so weiter macht, fährt sie diese Tarifverhandlungen vor die Wand“, warnte Geyer.

    Kritisiert wurde insbesondere, dass die Arbeitgeberseite keine Konzepte vorlege, wie der öffentliche Dienst angesichts des massiven Personalmangels konkurrenzfähig bleiben solle. Statt konstruktiver Lösungen habe man lediglich erfahren, welche Forderungen angeblich nicht umsetzbar seien.

    Ausweitung der Streikmaßnahmen – Finanzämter im Fokus: Als direkte Konsequenz aus der Verweigerungshaltung der TdL kündigte der dbb eine massive Ausweitung der Streikaktionen an. Um den Druck bis zur nächsten Runde zu erhöhen, werden regional koordinierte Arbeitsniederlegungen stattfinden. Davon werden neben Universitätskliniken, Schulen und Rechenzentren ausdrücklich auch die Finanzämter betroffen sein.

    Die Gewerkschaften bedauern die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, sehen jedoch angesichts der Blockadehaltung der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

    Entscheidung im Februar: Die Zeit für eine Einigung ist knapp. Die entscheidende dritte Verhandlungsrunde ist für den Zeitraum vom 11. bis 13. Februar 2026 in Potsdam angesetzt. Bis dahin wird mit einer deutlichen Intensivierung der gewerkschaftlichen Maßnahmen gerechnet.


    In der aktuellen Folge des DSTG-Podcasts „Nachgefragt bei“ der DSTG Niedersachsen sprechen sprechen Thorsten Balster (Landesvorsitzender der DSTG Niedersacgsen, Andrea Eick, Jens Vernia und Alexander Zimbehl über den wachsenden Frust im öffentlichen Dienst. Unter dem Titel „Stillstand am Verhandlungstisch und wo ist die angekündigte Sonderzahlung?“ geben sie einen tiefen Einblick in den Stand der Tarifverhandlungen. Die Thematik der Sonderzahlung bezieht sich hingegen nur auf Niedersachsen.


    –> Zum Flugblatt des dbb (.pdf)

  • Sparen auf dem Rücken der Leistungsträger: DSTG Bremen kritisiert die Streichung

    Sparen auf dem Rücken der Leistungsträger: DSTG Bremen kritisiert die Streichung

    Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) kritisieren den vom Senat beschlossenen Wegfall des zweiten jährlichen Beförderungstermins zum 1. Juli ab dem Haushaltsjahr 2026 scharf. Mit dieser Entscheidung werde ein weiterer Einschnitt in die Attraktivität des öffentlichen Dienstes vollzogen – insbesondere in der Steuerverwaltung, die sich ohnehin in einem intensiven Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte befindet.

    Besonders problematisch ist, dass Beamtinnen und Beamte häufig über Jahre hinweg Tätigkeiten oberhalb ihres statusrechtlichen Amtes ausüben. Eine leistungsgerechte Bezahlung erfolgt im Beamtenrecht erst mit der Beförderung. Der Wegfall eines Beförderungstermins verschärft diese strukturelle Schieflage weiter und vergrößert die Kluft zwischen Stellenbewertung und tatsächlicher Besoldung.

    DSTG und DBB bezweifeln zudem, dass die Maßnahme zu nachhaltigen Einsparungen führt. Vielmehr drohen Motivationsverluste und ein Rückgang freiwilliger Mehrarbeit. „Am Ende spart der Senat nicht Geld, sondern Vertrauen“, so der DSTG-Landesvorsitzende weiter.

    Nach Jahren zunehmender Belastungen – etwa durch Überstunden, technische Defizite und langen Arbeitszeiten – sendet diese Entscheidung ein fatales Signal an die Bediensteten. Nachhaltige Einsparungen seien nicht zu erwarten; vielmehr drohe ein Rückgang von Engagement und Leistungsbereitschaft.

    Die DSTG Bremen fordert den Finanzsenator auf, diese Pläne umgehend zu revidieren. Es darf nicht sein, dass diejenigen bestraft werden, die an der Haushaltslage keine Schuld tragen, sondern durch ihre Arbeit und zahlreiche Überstunden überhaupt eine funktionierende Steuerverwaltung ermöglichen.

  • Zu Gast beim Finanzsenator: Themenüberblick

    Zu Gast beim Finanzsenator: Themenüberblick

    Am Freitag, den 06. Februar 2026, traf sich die Spitze der DSTG Bremen zu einem Gespräch mit Finanzsenator Björn Fecker.

    Gegenstand des Austauschs waren folgende Schwerpunkte:

    • Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berliner Besoldung auf Bremen
    • Die Diskussion um eine 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte
    • Einsatz von KI in der Steuerverwaltung
    • Arbeitssicherheit im Haus des Reichs

    Ein ausführlicher Bericht zu den Gesprächsinhalten und Ergebnissen erscheint exklusiv für unsere Mitglieder in der kommenden Ausgabe der „DSTG informiert“.

  • Starkes Zeichen bei bis zu -6 Grad: DSTG und dbb bremen trotzen dem Frost

    Starkes Zeichen bei bis zu -6 Grad: DSTG und dbb bremen trotzen dem Frost

    Ob Schnee, eisige Glätte oder der gleichzeitige Streik im ÖPNV – die Mitglieder der DSTG Bremen und der weiteren Fachgewerkschaften des dbb bremen (DPolG, Komba, BSBD und VRFF) haben gestern bewiesen, dass ihr Einsatz für eine faire Bezahlung wetterfest ist. Bei Temperaturen von bis zu -6 Grad versammelten sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen auf dem Rudolf-Hilferding-Platz zu einer entschlossenen Mahnwache.

    Klartext am Rudolf-Hilferding-Platz: In den Redebeiträgen wurde deutlich, dass die Geduld der Beschäftigten am Ende ist. Gero Sieling (DSTG), Bernard Soika (DPolG), der dbb bremen Tarifbeauftragte Wilfried Lex sowie der Landesbundvorsitzende Olaf Wietschorke informierten über den aktuellen Sachstand der Tarifverhandlungen.

    Die Ignoranz der Arbeitgeberseite (TdL) gegenüber den berechtigten Forderungen wurde von den Teilnehmern mit lautstarken Pfeifkonzerten quittiert. Es wurde unmissverständlich klargestellt: Ein „Weiter so“ der TdL ohne abschlussfähiges Angebot wird nicht akzeptiert. Die Stimmung war trotz der Kälte kämpferisch – wer bei diesen Bedingungen auf die Straße geht, meint es ernst!

    Solidarität wärmt: Damit die Entschlossenheit nicht einfror, konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer heißen Erbsensuppe, Kaffee oder Kakao aufwärmen. Ein herzlicher Dank gilt allen, die trotz der widrigen Umstände und der Zeugnisferien vor Ort Flagge gezeigt haben!

    Blick nach Potsdam: Die Entscheidung naht: Die Uhr tickt! Vom 11. bis 14. Februar 2026 findet in Potsdam die dritte und entscheidende Verhandlungsrunde statt. Die Interessen der Bremer Kollegenschaft werden dort direkt vertreten sein: Wilfried Lex und Olaf Wietschorke reisen für den dbb bremen zu den Verhandlungen, um den Druck aus der Hansestadt direkt an den Verhandlungstisch zu tragen.

    Wir halten euch über die Ergebnisse aus Potsdam hier auf dem Blog auf dem Laufenden.

    Gemeinsam für 7 %, mindestens 300 Euro – jetzt erst recht!

  • Tarifrunde der Länder: Arbeitgeberseite ohne Angebot

    Tarifrunde der Länder: Arbeitgeberseite ohne Angebot

    Der Auftakt der Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst der Länder am 3. Dezember 2025 ist ergebnislos geblieben. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) legte kein Angebot vor und wies die Forderungen der Gewerkschaften als „nicht zu verantworten“ zurück.

    Kritik an Verweigerungshaltung Der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Volker Geyer kritisierte die TdL scharf dafür, ohne Plan und konstruktives Ziel in die Gespräche gegangen zu sein. Die Arbeitgeberseite blende die drängenden Realitäten wie den massiven Personalmangel und die demografischen Herausforderungen im öffentlichen Dienst komplett aus. „Wer tatsächlich Verantwortung übernehmen will, macht zum Beispiel ein verhandlungsfähiges Angebot“, betonte Andreas Hemsing, Fachvorstand Tarifpolitik.

    Streikfreigabe als Konsequenz Als Reaktion auf den enttäuschenden Auftakt hat der dbb seinen Fachgewerkschaften unmittelbar die Streikfreigabe bis zur nächsten Verhandlungsrunde erteilt. Es ist bundesweit mit Aktionen zu rechnen, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen und eine „Nullrunde“ zu verhindern.

    Der weitere Fahrplan Die Verhandlungen werden im neuen Jahr fortgesetzt. Die zweite Runde ist für den 15. und 16. Januar 2026 in Potsdam angesetzt, gefolgt von einer dritten Runde vom 11. bis 13. Februar 2026.

    –> Zum Flugblatt des dbb (.pdf)

  • Einkommensrunde der Länder 2025: Forderung nach 7 Prozent und mindestens 300 Euro beschlossen

    Einkommensrunde der Länder 2025: Forderung nach 7 Prozent und mindestens 300 Euro beschlossen

    Die Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion hat am 17. November 2025 die Forderungen für die anstehende Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen. Angesichts des Personalmangels und der aktuellen Belastungen im öffentlichen Dienst setzt die Gewerkschaft auf eine deutliche lineare Erhöhung der Entgelte.

    Die Kernforderungen im Überblick:

    • Entgelterhöhung: Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens jedoch um 300 Euro monatlich.
    • Laufzeit: Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll 12 Monate betragen
    • Nachwuchskräfte: Für Auszubildende, Studierende und Praktikanten wird eine Erhöhung der Entgelte um 200 Euro monatlich gefordert. Zudem wird eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung in Vollzeit angestrebt.

    Weitere Forderungen zur Attraktivitätssteigerung

    Neben den linearen Komponenten fordert der dbb strukturelle Verbesserungen. Dazu gehören die Erhöhung der Zeitzuschläge sowie eine Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West. Für Gewerkschaftsmitglieder soll eine Vorteilsregelung in Form eines zusätzlichen freien Tages eingeführt werden.

    Übertragung auf den Beamtenbereich

    Ein zentraler Punkt für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist die Gleichbehandlung aller Statusgruppen. Der dbb fordert daher explizit die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen.

    Zeitplan der Verhandlungen

    Der Auftakt der Tarifverhandlungen findet am 3. Dezember 2025 in Berlin statt. Die Gespräche sollen in zwei weiteren Runden am 15./16. Januar 2026 sowie vom 11. bis 13. Februar 2026 in Potsdam fortgesetzt werden.

    Der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer betonte im Rahmen der Pressekonferenz: „Es fehlt dem öffentlichen Dienst an Personal. Und genau das muss Thema der anstehenden Einkommensrunde mit den Ländern sein.“.

    –> Zum Flugblatt des dbb (.pdf)

  • Exklusiv für DSTG-Mitglieder: cityfor2 2026 zum Vorteilspreis sichern!

    Exklusiv für DSTG-Mitglieder: cityfor2 2026 zum Vorteilspreis sichern!

    Auch 2026 können unsere Mitglieder wieder von einem besonderen Vorteil profitieren: Das beliebte Gutscheinbuch cityfor2 ist ab sofort über die DSTG Bremen zum exklusiven Mitgliederpreis von nur 29,90 € erhältlich – wahlweise als klassisches Heft oder als praktische App-Version.

    Mit cityfor2 erwartet euch ein ganzes Jahr voller spannender Erlebnisse, Genussmomente und attraktiver Rabatte – ob beim gemütlichen Dinner zu zweit, beim Einkaufsbummel oder beim Familienausflug.

    🎁 Highlights der Ausgabe 2026:

    🍽️ Essen & Trinken: Gaston Flammkuchen · Alexander von Humboldt (neu) · Café & Bar Celona (neu) · Aioli im Schnoor · Ristorante Padre e Figlio · El Mundo (neu) · Kowa’s Kitchen (neu) · Tendüre · Oro Verde (neu) u. v. m.
    🛍️ Einkaufen: Ernsting’s family · Jack Wolfskin Store · Vero Moda · Vom Fass (neu) · dodenhof · POCO · u. v. m.
    🎡 Freizeit: GraftTherme · botanika · Jaderpark · Theaterschiff Bremen · GOP Varieté · Aladin · Hafenrummel · u. v. m.

    Eine vollständige Teilnehmerliste sowie weitere Informationen findet ihr unter den hier hinterlegten Links.

    💙 Tipp: cityfor2 ist das perfekte Geschenk für Familie, Freunde – oder einfach für euch selbst. Spart bares Geld und entdeckt neue Lieblingsorte in Bremen und Umgebung!

    📅 Bestellfrist: Bitte sendet eure Bestellung bis spätestens 05. Dezember 2025 per E-Mail an cityfortwo@dstg-bremen.de.

    ➡️ Bitte gebt dabei an, ob Ihr die Heftversion oder die App-Version wünscht.

    📦 Übergabe: Die Ausgabe erfolgt ab 08. Dezember 2025 zu den gewohnten Geschäftszeiten in der DSTG-Geschäftsstelle (Zimmer 50): montags von 8:00 bis 11:00 Uhr sowie mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr.

    💳 Bezahlung: per Überweisung auf das DSTG-Konto (Bankverbindung: identisch mit der für den Beitragseinzug verwendeten Kontoverbindung) oder via PayPal (bitte bei Kollegin
    Böttjer anfragen
    )

    🔔 Wichtiger Hinweis: Der Verlag hat angekündigt, dass es cityfor2 für 2026 letztmalig als gedrucktes Heft geben wird. Zukünftig soll das Angebot ausschließlich digital verfügbar sein.

  • Wichtige Initiative: DSTG-Umfrage zur Zukunft der Steuerverwaltung

    Wichtige Initiative: DSTG-Umfrage zur Zukunft der Steuerverwaltung

    Gemeinsam gestalten wir die Steuerverwaltung von morgen – digital, modern und menschlich!

    Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Künstliche Intelligenz, Automatisierung und digitale Prozesse sind längst Realität – auch in der öffentlichen Verwaltung. Doch anstatt Veränderungen nur hinzunehmen, wollen wir sie aktiv mitgestalten. Denn für uns ist klar: Der digitale Wandel kann nur gelingen, wenn der Mensch im Mittelpunkt steht.

    Mit der DSTG-Umfrage 2025 möchte die Bundes-DSTG herausfinden, was die Beschäftigten in der Steuerverwaltung wirklich brauchen.
    Welche digitalen Tools helfen im Alltag?
    Wo bremsen veraltete Strukturen?
    Und was muss sich ändern, damit Arbeit in der Steuerverwaltung auch morgen effizient, modern und mit Freude gelingt?

    🕒 Teilnahmeschluss: 31. Dezember 2025
    📋 Dauer: ca. 15 Minuten
    🔒 Anonym: Ja, vollständig anonym
    🎁 Dankeschön: 10 Wunschgutscheine im Wert von je 100 € werden verlost (Infos hierzu siehe Infoflyer unten)

    👉 Jetzt mitmachen und mitgestalten:
    tinyurl.com/dstg-umfrage2025


    In der aktuellen Folge des DSTG-Podcasts „Nachgefragt bei“ der DSTG Niedersachsen sprechen Thorsten Balster (Landesvorsitzender der DSTG Niedersacgsen) und der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler über die Zukunft der Steuerverwaltung. Die Zuhörer/innen sind eingeladen, sich mit eigenen Ideen und Anregungen über die o.a. Umfrage einzubringen.


    –> Zum Flyer der Bundes-DSTG (.pdf)

  • Bremen bessert die Besoldung für das Jahr 2024 nach

    Bremen bessert die Besoldung für das Jahr 2024 nach

    Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 7. Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Nachbesserung der Besoldung für das Jahr 2024 beschlossen. Hintergrund ist eine Überprüfung der Alimentation nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Verfassungsgemäßheit der Beamtenbesoldung.

    Nach der Prüfung wurde festgestellt, dass die Besoldung im fünfzehnjährigen Betrachtungszeitraum nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt gehalten hat und der Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung im Jahr 2024 in bestimmten Fallkonstellationen unter die zulässige 15-Prozent-Grenze gefallen ist.

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat eine rückwirkende Erhöhung der Grundgehaltsbeträge um 3,8 Prozent zum 1. Dezember 2024 beschlossen. Die ursprünglich zum 1. Februar 2025 geplante Anpassung (3,65 %) wird damit um zwei Monate vorgezogen und um 0,15 Prozent ergänzt. Ebenso werden die Anwärterbezüge um 50 Euro früher angepasst, um eine Gleichstellung sicherzustellen.

    Darüber hinaus wird eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für Dezember 2024 eingeführt. Diese beträgt 625 Euro für das erste und zweite Kind aktiver Beamtinnen und Beamter. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind hiervon nicht betroffen.

    Die DSTG Bremen begrüßt, dass der Senat damit endlich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Gleichwohl weist die DSTG darauf hin, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Umsetzung der Karlsruher Rechtsprechung aus dem Jahr 2020 handelt. Eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts speziell zur Bremer Besoldung steht noch aus – mit einem Urteil wird noch im Laufe dieses Jahres gerechnet.

    Aus Sicht der DSTG Bremen ist die Nachbesserung ein längst überfälliger Schritt, der jedoch nur einen Teil der bestehenden Problematik löst. Die strukturellen Defizite in der Bremer Besoldung bleiben bestehen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das noch ausstehende Urteil aus Karlsruhe weitere Anpassungen erforderlich machen wird.