Beamte sollen in die Sozialversicherungen einzahlen

Bremen, 15.06.2026 – Mit seiner Forderung im Weser-Kurier, Beamte in die gesetzliche Sozialversicherung zu zwingen, rüttelt Bürgermeister Andreas Bovenschulte an den Grundfesten des deutschen Berufsbeamtentums. Die DSTG Bremen stellt unmissverständlich klar: Dieser Vorstoß ist mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes absolut unvereinbar und würde das bestehende Dienstrecht sprengen. Das Beamtenverhältnis ist kein normales Arbeitsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“, betont die DSTG Bremen. Ein zentraler Pfeiler dieses Systems ist das Alimentationsprinzip. Der Dienstherr verpflichtet sich, den Beamten sowie dessen Familie lebenslang – also auch im Ruhestand und im Krankheitsfall – angemessen zu alimentieren. Im Gegenzug verzichten Beamte auf fundamentale Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht. Die Einführung einer Renten- und Versicherungspflicht würde dieses historisch bewährte System der gegenseitigen Treue einseitig zerstören.

„Wer glaubt, mit der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten die Sozialkassen zu sanieren, betreibt Augenwischerei auf Kosten der Steuerzahler“, erklärt der Landesvorsitzende der DSTG Bremen Thorsten Jurjahn. Das Kernproblem: Der Dienstherr Bremen müsste für jeden aktiven Beamten den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung von knapp 10 Prozent direkt aus dem laufenden Haushalt an die Rentenkasse abführen. Da Beamtenbezüge brutto für netto kalkuliert sind, müssten zudem die Bruttogehälter massiv angehoben werden, um das Nettoniveau und damit die verfassungsgemäße Alimentation zu sichern. Das bedeutet astronomische finanzielle Zusatzbelastungen für ein Bundesland, das ohnehin unter der Last der Haushaltsnotlage ächzt.

Gleichzeitig verbleiben die bestehenden Pensionsverpflichtungen für die bereits im Ruhestand befindlichen Kolleginnen und Kollegen, sowie aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits aktive Beamte vollständig beim Land. Bremen müsste über Jahrzehnte hinweg eine immense Doppelbelastung tragen: die alten Pensionen zahlen und die neuen Rentenbeiträge abführen. Einspareffekte bei den Pensionen würden sich erst in 30 bis 40 Jahren bemerkbar machen.

„Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich vom Senat nur noch als haushaltspolitische Verfügungsmasse missbraucht“, kritisiert Jurjahn. Die Attraktivität des Bremer Schuldienstes, der Polizei und der Steuerverwaltung ist im Bundesvergleich ohnehin im Keller. Bremen verliert im harten Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte immer mehr den Anschluss an die umliegenden Bundesländer. Wer qualifizierte Nachwuchskräfte für die Steuergerechtigkeit gewinnen will, darf sie nicht durch ständige Verschlechterungen und verfassungswidrige Alimentationspläne verprellen.

Mit der vorgeschlagenen Zwangsversicherung wird die verfassungsgemäße Alimentation endgültig Makulatur. Die DSTG Bremen fordert ein sofortiges Ende der permanenten Provokationen gegen die eigene Belegschaft. Der Senat muss endlich ein klares Signal der Wertschätzung senden, anstatt das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in ihren Dienstherrn vollends zu zerstören. Weitere Protestmaßnahmen behält sich die Gewerkschaft ausdrücklich vor.