Bremen bessert die Besoldung für das Jahr 2024 nach

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 7. Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Nachbesserung der Besoldung für das Jahr 2024 beschlossen. Hintergrund ist eine Überprüfung der Alimentation nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Verfassungsgemäßheit der Beamtenbesoldung.

Nach der Prüfung wurde festgestellt, dass die Besoldung im fünfzehnjährigen Betrachtungszeitraum nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt gehalten hat und der Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung im Jahr 2024 in bestimmten Fallkonstellationen unter die zulässige 15-Prozent-Grenze gefallen ist.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat eine rückwirkende Erhöhung der Grundgehaltsbeträge um 3,8 Prozent zum 1. Dezember 2024 beschlossen. Die ursprünglich zum 1. Februar 2025 geplante Anpassung (3,65 %) wird damit um zwei Monate vorgezogen und um 0,15 Prozent ergänzt. Ebenso werden die Anwärterbezüge um 50 Euro früher angepasst, um eine Gleichstellung sicherzustellen.

Darüber hinaus wird eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für Dezember 2024 eingeführt. Diese beträgt 625 Euro für das erste und zweite Kind aktiver Beamtinnen und Beamter. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind hiervon nicht betroffen.

Die DSTG Bremen begrüßt, dass der Senat damit endlich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Gleichwohl weist die DSTG darauf hin, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Umsetzung der Karlsruher Rechtsprechung aus dem Jahr 2020 handelt. Eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts speziell zur Bremer Besoldung steht noch aus – mit einem Urteil wird noch im Laufe dieses Jahres gerechnet.

Aus Sicht der DSTG Bremen ist die Nachbesserung ein längst überfälliger Schritt, der jedoch nur einen Teil der bestehenden Problematik löst. Die strukturellen Defizite in der Bremer Besoldung bleiben bestehen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das noch ausstehende Urteil aus Karlsruhe weitere Anpassungen erforderlich machen wird.