Autor: Marcelinhio

  • Bremen bessert die Besoldung für das Jahr 2024 nach

    Bremen bessert die Besoldung für das Jahr 2024 nach

    Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 7. Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Nachbesserung der Besoldung für das Jahr 2024 beschlossen. Hintergrund ist eine Überprüfung der Alimentation nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Verfassungsgemäßheit der Beamtenbesoldung.

    Nach der Prüfung wurde festgestellt, dass die Besoldung im fünfzehnjährigen Betrachtungszeitraum nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt gehalten hat und der Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung im Jahr 2024 in bestimmten Fallkonstellationen unter die zulässige 15-Prozent-Grenze gefallen ist.

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat eine rückwirkende Erhöhung der Grundgehaltsbeträge um 3,8 Prozent zum 1. Dezember 2024 beschlossen. Die ursprünglich zum 1. Februar 2025 geplante Anpassung (3,65 %) wird damit um zwei Monate vorgezogen und um 0,15 Prozent ergänzt. Ebenso werden die Anwärterbezüge um 50 Euro früher angepasst, um eine Gleichstellung sicherzustellen.

    Darüber hinaus wird eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für Dezember 2024 eingeführt. Diese beträgt 625 Euro für das erste und zweite Kind aktiver Beamtinnen und Beamter. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind hiervon nicht betroffen.

    Die DSTG Bremen begrüßt, dass der Senat damit endlich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Gleichwohl weist die DSTG darauf hin, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Umsetzung der Karlsruher Rechtsprechung aus dem Jahr 2020 handelt. Eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts speziell zur Bremer Besoldung steht noch aus – mit einem Urteil wird noch im Laufe dieses Jahres gerechnet.

    Aus Sicht der DSTG Bremen ist die Nachbesserung ein längst überfälliger Schritt, der jedoch nur einen Teil der bestehenden Problematik löst. Die strukturellen Defizite in der Bremer Besoldung bleiben bestehen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das noch ausstehende Urteil aus Karlsruhe weitere Anpassungen erforderlich machen wird.

  • DSTG-Kohlfahrt 2026 – Tradition, Bewegung und gute Laune

    DSTG-Kohlfahrt 2026 – Tradition, Bewegung und gute Laune

    Endlich ist es wieder so weit – unsere DSTG-Kohlfahrt 2026 steht bevor!
    Am Freitag, den 27. Februar 2026, laden die DSTG-Ortsverbände alle Mitglieder und Freunde herzlich zu diesem beliebten norddeutschen Winterklassiker ein.

    Los geht es um 15:00 Uhr vor dem Haus des Reichs (HdR). Von dort starten wir unseren traditionellen Kohlmarsch – natürlich mit bester Stimmung, Musik und einem kleinen Umtrunk unterwegs. Ziel ist das „Haus am Walde“ in Bremen, wo uns ein gemütlicher Abend mit Essen, Trinken, Musik und Tanz erwartet.

    Ob alteingesessene Kohlfahrerinnen und Kohlfahrer oder Neulinge – alle sind herzlich willkommen, gemeinsam einen geselligen und fröhlichen Tag zu verbringen. 🌿✨

    Kostenbeiträge:

    • Mitglieder: 73,00 €
    • Nichtmitglieder: 78,00 €
    • Auszubildende mit DSTG-Mitgliedschaft: 68,00 €

    Die Anmeldung ist verbindlich und bitte bis spätestens 28. November 2025 vorzunehmen bei:

    Kai Suhling (OV FA Außenprüfung)
    📞 01515 / 2793083
    📧 k.suhling@fa-ap.bremen.de

    –> Plakat zur DSTG-Kohlfahrt 2026 (.pdf)

  • Personalrätekonferenz: Kritik am Gesetzentwurf zur 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte

    Personalrätekonferenz: Kritik am Gesetzentwurf zur 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte

    Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 40 auf 41 Stunden vorgelegt. Auf Einladung des Gesamtpersonalrats Bremen diskutierten Vertreter der Regierungsfraktionen mit den Personalräten aus Bremen und Bremerhaven über die geplante Regelung.

    Für die Bürgerschaftsfraktionen nahmen Arno Gottschalk (SPD), Sprecher für Haushalt und Finanzen, sowie Nelson Janßen (Die Linke), Fraktionsvorsitzender, an der Konferenz teil. Die Grünen konnten krankheitsbedingt nicht vertreten sein.

    Die Personalräte kritisierten geschlossen die geplante Arbeitszeiterhöhung. Es gebe keine überzeugenden Argumente für diesen Schritt, betonten die Vertreterinnen und Vertreter. Besonders unverständlich sei, dass der Senat keine sozialen Ausgleichsregelungen – etwa für Teilzeitkräfte, Schwerbehinderte oder ältere Kolleginnen und Kollegen – vorsehe.

    Für den dbb bremen und die DSTG Bremen sprach Gero Sieling, der die Pläne scharf verurteilte:

    „Eine Erhöhung der Arbeitszeit ist ein Schlag ins Gesicht der Beamtinnen und Beamten. Sie würde einen Keil in die Belegschaft treiben und die Gesundheit sowie die Motivation der Kolleginnen und Kollegen gefährden.“

    Sieling machte deutlich, dass längere Arbeitszeiten nicht zu höherer Produktivität führen. Vielmehr steige nach acht Stunden die Fehleranfälligkeit deutlich an. Statt einer Arbeitszeitverlängerung brauche es Investitionen in bessere Arbeitsbedingungen, moderne Ausstattung und ein funktionierendes Gesundheitsmanagement.

    Bremen drohe mit der Einführung einer 41-Stunden-Woche zum Schlusslicht im bundesweiten Vergleich zu werden – mit negativen Folgen für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Nachwuchsgewinnung.

  • Neue Ausgabe: DSTG informiert 4/2025

    Neue Ausgabe: DSTG informiert 4/2025

    Die neue Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift DSTG informiert ist erschienen – mit vielen spannenden und aktuellen Themen rund um unsere gewerkschaftliche Arbeit in Bremen und Bremerhaven.

    Ein besonderes Highlight ist der Rückblick auf 75 Jahre DSTG Bremen. Wir berichten ausführlich über den Senatsempfang im Bremer Rathaus und die Abendveranstaltung bei Grothenns Gasthaus – inklusive Bildern, Zitaten und Eindrücken.

    Weitere Themen in dieser Ausgabe:

    • Wechsel im Landesvorsitz: Joachim Zimmermann übernimmt das Amt von Volker Barthel
    • Amtsangemessene Besoldung: Keine Einsicht beim Dienstherrn
    • Künstliche Intelligenz in der Finanzverwaltung – wo steht Bremen?
    • Tarifrunde 2025: Senioren und Ü55 – jetzt mitreden!
    • Heide-Park-Ausflug der DSTG-Jugend
    • Vorschau auf das Deutschlandturnier der Finanzverwaltung
    • Aktuelles aus Bremerhaven, von der DSTG-Seniorenvertretung und Hein Mück

    📰 Die Zeitschrift erscheint exklusiv für Mitglieder der DSTG Bremen und wird diesen per Post oder via E-Mail zugesandt.

    Noch kein Mitglied? Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Teil unserer starken Gemeinschaft zu werden – für bessere Arbeitsbedingungen, eine faire Bezahlung und eine hörbare Stimme in der Finanzverwaltung!

  • Bremen vor der Entscheidung?

    Bremen vor der Entscheidung?

    Informationsveranstaltung zur amtsangemessenen Alimentation im Haus des Reichs
    18. August 2025

    Am 18. August 2025 fand im Haus des Reichs eine gemeinsame Informationsveranstaltung des dbb bremen zur amtsangemessenen Alimentation statt. Der dbb-Landesvorsitzende Olaf Wietschorke konnte zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Fachgewerkschaften des dbb bremen (u.a. der DSTG Bremen) begrüßen.

    Als Referent informierte Dr. Torsten Schwan, ein bundesweit anerkannter Experte für Fragen der amtsangemessenen Alimentation, über den aktuellen Stand der Verfahren zur Besoldung in Bremen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Joachim Zimmermann, Landesvorsitzender der DSTG Bremen.

    Dr. Schwan erläuterte in seinem Vortrag, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in den vergangenen Jahren ein detailliertes Prüfschema entwickelt hat, um die Verfassungsgemäßheit der Beamtenbesoldung zu bewerten. Dabei ging er insbesondere auf die vier derzeit in Karlsruhe anhängigen Bremer Verfahren ein. Anhand einer Präsentation zeigte er, wie das Gericht die Kriterien der sogenannten Gesamtabwägung sowie die Prüfung des Mindestabstandsgebots zur Grundsicherung vornimmt.

    Fazit der Veranstaltung:
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass die Alimentation in Bremen in den Jahren 2013 und 2014 in den Besoldungsgruppen A 6, A 7, A 11, A 13 und R 1 evident unzureichend war.

    Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an den rechtlichen Ausführungen und an den möglichen Auswirkungen auf die Besoldung in Bremen. Sobald eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Bremer Verfahren vorliegt, wird eine weitere Informationsveranstaltung mit Dr. Schwan folgen.

  • 75 Jahre DSTG Bremen – Ein würdiger Festakt im Bremer Rathaus

    75 Jahre DSTG Bremen – Ein würdiger Festakt im Bremer Rathaus

    Am 20. Juni 2025 feierten wir, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Landesverband Bremen e.V., unser 75-jähriges Bestehen mit einer feierlichen Veranstaltung im ehrwürdigen Festsaal des Bremer Rathauses.

    Bürgermeister und Senator für Finanzen, Björn Fecker, richtete den offiziellen Empfang aus und würdigte in seiner Rede unser langjähriges Engagement für die Interessen der Beschäftigten in der bremischen Steuerverwaltung. Er hob die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit mit unserer Gewerkschaft hervor – auch wenn nicht immer Einigkeit bestehe, sei es beiden Seiten wichtig, gemeinsam Lösungen zu finden. Zudem betonte er ausdrücklich die Bedeutung starker Gewerkschaften für eine funktionierende öffentliche Verwaltung und faire Arbeitsbedingungen.

    Besonders gefreut haben wir uns über den Besuch und die Worte von:

    • Jens Vernia, Stellvertretender Bundesvorsitzender der DSTG und Leiter der Tarifkommission,
    • Volker Barthel, unserem Landesvorsitzenden.

    Ein besonderer Dank gilt auch Olaf Wietschorke, Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, Landesbund Bremen, der unserer Einladung gefolgt ist. Seine Anwesenheit ist ein starkes Zeichen der Unterstützung und Verbundenheit innerhalb der gewerkschaftlichen Gemeinschaft.

    Nach dem Senatsempfang luden wir ab 19:00 Uhr zu einer festlichen Abendveranstaltung in Grothenns Gasthaus ein. In angenehmer Atmosphäre blickten wir gemeinsam zurück auf unsere Geschichte und tauschten uns über die Herausforderungen und Chancen der Zukunft aus. Für den komfortablen Transfer zwischen Rathaus, Veranstaltungsort und Hauptbahnhof sorgte ein Shuttlebus der Freunde der Bremer Straßenbahn.

    Unser herzlichster Dank gilt allen, die diesen besonderen Tag mit uns gefeiert, organisiert und unterstützt haben. Es war ein Jubiläum, das uns stärkt und verbindet – für heute und die kommenden Jahre.

    👉 Zur Fotogalerie der Veranstaltung: Feier zu 75 Jahren DSTG Bremen

  • Aktuelles aus „DSTG informiert“ – Ausgabe 3/2025

    Aktuelles aus „DSTG informiert“ – Ausgabe 3/2025

    In der neuesten Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift DSTG informiert werfen wir wieder einen umfassenden Blick auf aktuelle gewerkschaftliche Entwicklungen und wichtige Themen rund um die Finanzverwaltung.

    Im Fokus steht dieses Mal unter anderem das Schreiben an den Finanzsenator zur amtsangemessenen Alimentation und die damit verbundenen Klageverfahren. Auch der neue Koalitionsvertrag wird aus Bremer Sicht analysiert – mit Blick auf Chancen und Risiken für die Landesfinanzen.

    Weitere Themen sind:

    • Einblicke in die Arbeit der „Bremer Sozietät“
    • Rückblick auf die Mitgliederversammlung des OV Bremen
    • Bericht zur frauenpolitischen Fachtagung in Berlin
    • Bildungszeitseminar „Kommunikation“ in Hude
    • Aktivitäten und Treffen der Senior*innen und 55+ Gruppe
    • Erinnerungen aus Bremerhaven zum 75-jährigen Bestehen der DSTG Bremen

    Die vollständige Ausgabe von DSTG informiert erhalten ausschließlich unsere Mitglieder. Sie wird regelmäßig digital oder via Post zugesandt.

    Noch kein Mitglied? Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Teil einer starken Gemeinschaft zu werden – für gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und eine solidarische Stimme!

  • Mehr arbeiten ohne Ausgleich? – So gefährdet der Senat die Zukunft des öffentlichen Dienstes

    Mehr arbeiten ohne Ausgleich? – So gefährdet der Senat die Zukunft des öffentlichen Dienstes

    Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG des dbb bremen und der DSTG Bremen

    Ob bei Bränden, in Notlagen, beim Schutz der öffentlichen Ordnung, bei der Bearbeitung von Steuererklärungen oder bei der schnellen Auszahlung von Bürgergeld – der öffentliche Dienst ist da, wenn Bremen und Bremerhaven ihn brauchen. Feuerwehrleute löschen Brände, Polizistinnen und Polizisten sorgen für Sicherheit auf unseren Straßen, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte garantieren Steuergerechtigkeit und leisten durch zügige Bearbeitung von Steuererklärungen einen wichtigen Beitrag zur Haushaltsstabilität. Verwaltungsmitarbeitende kümmern sich verlässlich um Anträge auf Sozialleistungen, damit Bürgerinnen und Bürger schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.

    Diese Funktionsfähigkeit ist kein Selbstläufer. Der demografische Wandel ist im öffentlichen Dienst längst Realität: Tausende Beschäftigte stehen kurz vor dem Ruhestand und rund 550 000 Stellen sind bundesweit unbesetzt. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, Nachwuchskräfte zu gewinnen. Der Wettbewerb mit der freien Wirtschaft ist hart – nicht nur wegen der Bezahlung, sondern auch aufgrund der Arbeitsbedingungen. Schon heute bleiben auch in Bremen viele Stellen unbesetzt, weil es schlicht an Bewerberinnen und Bewerbern fehlt.

    Vor diesem Hintergrund ist die geplante Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte ohne Lohnausgleich ein verheerendes Signal. Sie ist nicht zeitgemäß, verschärft das Personalproblem zusätzlich und macht den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch unattraktiver. Während in der freien Wirtschaft vielfach flexible Arbeitszeitmodelle und eine bessere Work-Life-Balance Standard sind, droht im öffentlichen Dienst nun ein Rückschritt. Das ist nicht nur unfair gegenüber denjenigen, die tagtäglich den Betrieb unserer Gesellschaft am Laufen halten – es ist auch gefährlich.

    Denn wenn Stellen weiterhin nicht besetzt werden können, bedeutet das konkret: Es brennt – aber die Feuerwehr kommt zu spät. Ein Notruf geht ein – aber niemand ist sofort erreichbar. Ein Bürgergeld-Antrag wird gestellt – aber die Bearbeitung verzögert sich über Wochen. Eine Steuererklärung liegt vor – aber sie bleibt unbearbeitet, weil Personal fehlt.

    Dabei darf nicht vergessen werden: Die Beamtinnen und Beamten haben bereits in der Vergangenheit erhebliche Sonderopfer geleistet. Bereits zum 1. Juni 1997 wurde ihre Wochenarbeitszeit im Rahmen damaliger Haushaltskonsolidierungen von 38,5 auf 40 Stunden erhöht – ebenfalls ohne jegliche finanzielle Kompensation. Dieser Verzicht war ein Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen. Eine erneute Mehrbelastung ohne Ausgleich stellt eine doppelte Missachtung dieses früheren Entgegenkommens dar.

    Darüber hinaus führt die geplante Maßnahme zu massiven sozialen Ungleichgewichten. Besonders beamtete Teilzeitbeschäftigte, die häufig familiäre Verantwortung tragen – also überwiegend Frauen – werden durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit benachteiligt. Wer seine Arbeitszeit nicht erhöhen kann, bekommt im Verhältnis weniger Gehalt: Eine faktische Lohnkürzung. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Schlag gegen die Bemühungen um Gleichstellung im öffentlichen Dienst.

    Die sozialen Konsequenzen werden durch den geringen volkswirtschaftlichen Nutzen noch verstärkt. Der Zugewinn durch eine zusätzliche Wochenarbeitsstunde fällt marginal aus – während das Vertrauen der Beschäftigten schwindet und das Image des öffentlichen Dienstes als verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber weiter leidet. Das Verhältnis zwischen Aufwand und tatsächlichem Ertrag steht in keinem Verhältnis. Stattdessen drohen Demotivation, innere Kündigung und wachsender Frust bei den Beschäftigten – mit weitreichenden Folgen für die Arbeitsfähigkeit der gesamten Verwaltung.

    Anstatt strukturelle Probleme anzugehen, sollen die Beschäftigten nun die Versäumnisse der Politik ausbaden. Ein besonders klares Beispiel zeigt sich in der bremischen Finanzverwaltung: Allein im Mai gingen je Vollzeitäquivalent fast zwei Wochen Arbeitszeit durch EDV-Ausfälle verloren. Eine stabile und moderne IT-Infrastruktur hätte nicht nur einen deutlich höheren Beitrag zur Effizienzsteigerung geleistet als eine erzwungene Mehrstunde – sie wäre ein dringend notwendiger Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit. Und das betrifft längst nicht nur die Finanzverwaltung: In nahezu allen Bereichen der bremischen Verwaltung bestehen erhebliche Defizite bei der digitalen Ausstattung, die tagtäglich zu Arbeitsverzögerungen, Frustration und Ineffizienz führen. Wer wirklich etwas verbessern will, muss hier ansetzen – nicht bei den Arbeitszeiten der Beschäftigten.

    dbb Landesvorsitzender Olaf Wietschorke: „Der Staat darf sich nicht zurückziehen – weder aus der Daseinsvorsorge noch aus seiner Verantwortung gegenüber den eigenen Beschäftigten. Wer heute kürzt, spart morgen an der Sicherheit, der Gerechtigkeit und der Handlungsfähigkeit des Staates“.

    Wir fordern den Bremer Senat auf, diese Pläne zurückzunehmen. Der öffentliche Dienst verdient Respekt – nicht Mehrarbeit ohne Ausgleich.

    Sollte es unabdingbar sein, die Erhöhung der Wochenarbeitszeit in Bremen zu erhöhen, sollten zumindest soziale Komponenten wie beim Bund, in Hessen, Bayern oder Hamburg Berücksichtigung finden!