Aufgaben und Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist Ansprechpartnerin für alle Kolleginnen und Kollegen mit einer anerkannten Behinderung oder einer Gleichstellung. Dazu gehören Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % oder mit einem GdB ab 30 % und einer anerkannten Gleichstellung. Wer unter dieser Grenze liegt und keine Gleichstellung hat, zählt nicht zum Personenkreis der Schwerbehinderten im Sinne des Gesetzes.

Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und achtet darauf, dass ihre Rechte und Pflichten beachtet werden.

Sie unterstützt:

  • bei Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM),
  • bei Fragen rund um die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsplatz,
  • sowie beim Ausfüllen von Anträgen auf Feststellung des Grades der Behinderung oder einer Gleichstellung.

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson – genauso wie der Personalrat oder die Frauenbeauftragte – und unterliegt der Schweigepflicht.
Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit an mich wenden – die Kontaktdaten finden Sie hier:


Ihr Ansprechpartner
Andreas Hillmann
Telefon (0421) 361-96276


Ihre Nachricht an die Schwerbehindertenvertretung: